Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Folgende AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil aller schriftlichen Verträge mit Frau Kirsten Mössing, Diplom Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin und ESAAT- zertifizierte Fachkraft für tiergestützte Therapie/Interventionen.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Patient (oder bei nicht geschäftsfähigen Personen, der gesetzliche Vertreter) das generelle Angebot der tiergestützten Fachkraft in Form von Einzel,- Familien,- oder Gruppeninterventionen in Anspruch nimmt und verbindliche Termine vereinbart. Gegenstand des Behandlungsvertrages sind Dienste jeder Art, die auf der Homepage ausgeschrieben bzw. individuell verabredet worden sind.

Der Patient ist darüber aufgeklärt, dass die tiergestützte Behandlungseinheit keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass der Patient bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in Behandlung eines Arztes zu begeben.

§2 Datenschutz
Zum Schutze des Patienten werden die übermittelten persönlichen Daten nur für die Ausführung der jeweiligen Anforderung verwendet und mit Sorgfalt behandelt. Die Daten werden intern gespeichert, um den Fortschritt und den Nutzen der tiergestützten Behandlungseinheit zu dokumentieren. Es bedarf einer schriftlichen Schweigepflichtentbindung, um Behandlungsberichte an Dritte (Bspl. Arzt, Psychotherapeut, Ergotherapeut, Schule etc.) weitergeben zu können. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, der weiteren Nutzung schriftlich zu widersprechen. Die Daten werden ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der vertraglich bestimmten Dienstleistung. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Maßgeblich sind hierbei die Zahlungseingangstage.

§4 Termine
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht eingehalten werden können, so ist dieses mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Telefon oder WhatsApp (nicht E-Mail) mitzuteilen. Erfolgt dieses nicht, so sind die Kosten für die vereinbarten Termine vom Patienten zu tragen.

Absage durch den Dienstleister:
Sollte aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Tieres etc.) ein Termin abgesagt werden müssen, so wird die Behandlungseinheit zeitnah nachgeholt.

§5 Haftung
Die tiergestützten Interventionen (Behandlungseinheiten) finden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung statt.
Weiterhin schließt der Dienstleister jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten/Fahrlässigkeit des Patienten entstehen, daraus resultierende Schäden werden vom Verursacher in Rechnung gestellt.
Der Patient ist verpflichtet, umgehend und vollständig den Anweisungen während der Behandlungseinheit zu folgen.
Der Dienstleister haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

§6 Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung, Preise
Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise werden dem Patienten schriftlich mitgeteilt und auf der Homepage veröffentlicht. Auf Verlangen werden die AGB dem Kunden ausgehändigt. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Patient dem Dienstleister nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (nicht per E-Mail) widerspricht.

§7 sonstige Bedingungen
Der Patient bestätigt, dass er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Trifft dieses nicht zu, so muss der entsprechende Vertreter des Patienten für ihn einwilligen. Der Patient kann die Rechte und Pflichten des Behandlungsvertrages nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (nicht E- Mail) des Dienstleisters auf einen Dritten übertragen. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahe kommt.